Deine Testamentsspende

Die bewusste Auseinandersetzung mit dem Tod ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Was soll mit den Dingen geschehen, die einem am Herzen liegen? Oder mit dem Vermögen, das man zu Lebzeiten aufgebaut hat? In einem Testament geht es nicht nur um Materielles – sondern auch um die eigenen Werte und Ideale.

Vielleicht möchtest du die Möglichkeit ergreifen, die Heilung von leukämiekranken Menschen zu unterstützen. Auf den folgenden Seiten haben wir dir grundlegende Informationen zu unserer Stiftung, zum Testament im Allgemeinen sowie zur Testamentsspende zusammengestellt. Für Fragen und weitere Informationen stehen wir dir natürlich gerne persönlich zur Verfügung.

 

So kannst du mit deinem Erbe Menschen mit Leukämie helfen

Mit deinem Nachlass zugunsten der Stefan-Morsch-Stiftung kannst du ein positives, nachhaltiges Vermächtnishinterlassen und insbesondere in der Zukunft Menschen mit Leukämie und Tumorerkrankungen helfen. Wir sind eine Stiftung, die Betroffene und ihre Angehörigen unterstützt. Zu unseren Haupttätigkeiten gehören daher

  • Typisierungsaktionen, um möglichst viele potenzielle Stammzellspender:innen zu finden und
  • die Unterstützung und Begleitung von Betroffenen vor, während und nach einer Stammzelltransplantation.

Wir sind auch zur Stelle, wenn Patient:innen und ihre Familien aufgrund der Krankheit in finanzielle Not geraten. Darüber hinaus koordinieren wir Stammzellentnahmen, den Transport des Transplantats zur Klinik der Patientin oder des Patienten und fördern verschiedene Forschungsprojekte, um die Heilungschancen von Leukämiekranken zu verbessern.

Über die Stefan-Morsch-Stiftung

Die Stefan-Morsch-Stiftung ist Deutschlands erste Stammzellspenderdatei: Seit den 1980er Jahren ist es unsere Mission, für Menschen mit Leukämie und andere Blutkrebsarten den lebensrettenden genetischen Zwilling zu finden.

Mitte der 80er Jahre bewegte das Schicksal des 16-jährigen Stefan Morsch viele Menschen in Deutschland und weltweit. Er war der erste Europäer, dessen Leukämie durch die Übertragung von fremdem Knochenmark geheilt werden konnte. Leider starb Stefan ein halbes Jahr später an einer Lungenentzündung. Seine Idee, in Deutschland eine Datenbank für Stammzellspender:innen aufzubauen, um anderen Leukämiepatient:innen eine Chance auf Heilung zu ermöglichen, ist mit der Gründung der Stefan-Morsch-Stiftung 1986 Realität geworden.

Dein Testament – deine Entscheidung

Die Entscheidung, deinen Nachlass zu spenden, ist sicher nicht leicht. Doch es spricht viel dafür, denn eine Spende an die Stefan-Morsch-Stiftung schenkt Leukämiepatient:innen weltweit die Chance auf Weiterleben, auf eine Zukunft.

Der erste Schritt: Deine Spende im Testament festhalten

Hast du dich entschieden, deinen Nachlass zu spenden, ist es ganz wichtig, dies unmissverständlich und klar im Testament festzuhalten. Dazu solltest du

  • den exakten Namen der Organisation nennen,
  • möglichst auch die Adresse der Organisation hinzufügen und
  • den Anteil formulieren, den die Organisation erben

So stellst du sicher, dass dein letzter Wille auch wirklich ausgeführt werden kann. Für deine Testamentsspende an die Stefan-Morsch-Stiftung könntest du das zum Beispiel wie folgt formulieren:

Die Stefan-Morsch-Stiftung, ansässig im Dambacher Weg 3-5, 55765 Birkenfeld, erbt mein gesamtes Vermögen/erbt einen x-prozentigen Anteil meines Vermögens.

Du kannst entweder dein gesamtes Vermögen an die Stefan-Morsch-Stiftung vererben oder aber auch einen bestimmten Anteil festlegen, wenn zum Beispiel noch andere Organisationen bei der Testamentsspende bedacht werden sollen.

 

Die richtige Form finden: Erbe oder Vermächtnis?

Das Vererben oder Vermachen an eine Privatperson oder eine gemeinnützige Organisation wie die Stefan-Morsch-Stiftung ist für Erb:innen beziehungsweise Vermächtnisnehmer:innen mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten verbunden:

  • Bei einer Erbschaft gehen beispielsweise nicht nur das Vermögen, sondern auch Verbindlichkeiten, wie etwa Verträge auf die Erb:innen über (Gesamtrechtsnachfolge).
  • Mit einem Vermächtnis kannst du hingegen ausgewählte Werte deines Vermögens ­– Immobilien, Aktien oder Ähnliches, einem bestimmten Menschen oder einer Institution zuwenden.

Du kannst unsere Stiftung als Erben einsetzen – oder mit einem Vermächtnis bedenken. Die Stefan-Morsch-Stiftung ist gemeinnützig und daher von der Erbschaftssteuer befreit.

Möchtest du zu den rechtlichen Vorgängen mehr erfahren? Die Bundesregierung stellt in ihrer Broschüre „Erben und vererben umfangreiche Informationen zum Thema zur Verfügung.

 

Den Nachlass spenden: Testament selber verfassen oder vom Notar?

Für ein gültiges Testament braucht es keine komplizierte Vorbereitung. Ein Blatt Papier, ein Stift und eine klare Vorstellung davon, wem man was hinterlassen möchte, reichen aus. Der Vorteil eines hand- bzw. privatschriftlichen Testaments: Man kann es jederzeit leicht und schnell ändern oder ergänzen. Wichtig ist nur, dass es

  • komplett eigenhändig geschrieben,
  • mit Datum versehen und vor allem
  • eigenhändig unterschrieben ist.

Wenn Immobilien zum Erbe gehören sowie bei komplexeren Sachverhalten wie einem gemeinschaftlichen Testamentoder wenn du dir unsicher bist, empfiehlt sich ein sogenanntes öffentliches oder notarielles Testament. Dafür musst du zu einer Notarin oder einem Notar. Du kannst im Notariat deinen letzten Willen erklären, der dann niedergeschrieben und dokumentiert wird. Dein Testament wird anschließend beim Amtsgericht hinterlegt sowie im Zentralen Testamentsregister erfasst. Zudem kann der Notar dir zu steuerlichen Fragen bei einer TestamentsspendeHilfestellung geben. Für seine Tätigkeit erhält der Notar eine Gebühr, die sich nach dem Wert deines Vermögens bei Erstellung des Testaments richtet.

Um ein öffentliches Testament zu ändern, kannst du es aus der amtlichen Verwahrung nehmen. Dadurch verliert es sofort seine Gültigkeit. Du kannst auch ein neues, eigenhändiges Testament verfassen, mit dem du das öffentliche Testamentwiderrufst.

Beachte zudem: Wenn du keine letztwillige Verfügung verfasst, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Hast du weder gesetzliche Erben noch ein Testament, fällt dein Besitz dem Staat zu.

 

Testament aufbewahren: Zuhause oder extern?

Wo du dein Testament hinterlegst, hängt ganz von deinen Wünschen und deiner individuellen Situation ab. Wichtig ist nur, dass es gut gefunden werden kann.

Achte bei einer Aufbewahrung Zuhause darauf, dass du Angehörige oder dir nahestehende Personen rechtzeitig über den Verbleib informierst. Selbstverständlich kannst du dein Testament auch beim zuständigen Amtsgericht in amtliche Verwahrung geben. Ebenso ist eine Eintragung im Zentralen Testamentsregister möglich. Die Aufbewahrung beim Amtsgericht und der Eintrag im Zentralen Testamentsregister sind jedoch kostenpflichtig und richten sich nach dem Vermögenswert des Erbes.

Ansprechpartner

Susanne Morsch
Vorstandsvorsitzende
Leiterin Suchzentrum
T: +49 6782 9933-74
F: +49 6782 9933-5595
E-Mail schreiben

Häufig gestellte Fragen zum Thema Testamentsspende

Mit einer Testamentsspende vermachst du einen Teil deines Vermögens oder vererbst dein ganzes Vermögen an eine Organisation wie die Stefan-Morsch-Stiftung. Dabei ist wichtig, dass der genaue Name und die Adresse der Organisation sowie die Höhe der Spende im Testament festgehalten werden.

Ja, du kannst dein ganzes Vermögen oder auch einen Teil davon mithilfe einer Testamentsspende einer gemeinnützigen Organisation spenden – zum Beispiel der Stefan-Morsch-Stiftung.

Wir führen unseren Kampf gegen Blutkrebs weiter fort! Dazu organisieren wir Typisierungsaktionen, koordinieren Stammzellentnahmen sowie den Transport des Transplantats zur Klinik der Patient:innen und unterstützen Betroffene und Angehörige vor, während und nach der Stammzelltransplantation. Außerdem bieten wir Hilfe für Familien, die durch die Erkrankung in finanzielle Not geraten sind und fördern verschiedene Forschungsprojekte, um die Heilungschancen von Leukämiekranken weiter zu verbessern.

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